Prävention

(COVID-19 Pandemie)

Die Bundesregierung hat weitere Lockerungen angekündigt.

Die verfügbaren Karten sind buchbar unter office@burg-rabenstein.at oder unter 03126/39775.

Folgende Präventionsmaßnahmen sind derzeit für die Burg Rabenstein relevant. Diese werden regelmäßig an die Entwicklungen der Pandemie angepasst.
Stand 1. Juni 2022

Aktuell gelten folgende Präventionsmaßnahmen

FFP2 – Maskenpflicht

  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
    • Kranken- und Kuranstalten,
    • Alten- und Pflegeheimen und
    • Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden

    Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.

3-G-Regel

3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings erbracht werden.

Grüner Pass:

  • Mit 1. Juni entfallen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Impfungen. Sie sind weiterhin medizinisch empfohlen, aber nicht mehr Voraussetzung für das Ausstellen eines Impfzertifikats. Diese Regelung trägt den seltenen Ausnahmen Rechnung, in denen der Mindestabstand – meist geringfügig – unterschritten wurde.
  • Den aktuellen Anwendungsempfehlungen des nationalen Impfgremiums folgend, wird eine vorangegangene Genesung bei der Erstellung von Impfzertifikaten nicht mehr berücksichtigt. Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes immunologisches Ereignis. Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.
  • Für die Änderungen beim Grünen Pass gilt eine generelle Übergangsfrist bis 23. August. Bis dahin behalten gültige und bereits ausgestellte Impfzertifikate ihre Gültigkeit. Über den Sommer werden die Impfzertifikate auf Basis der Änderungen neu ausgestellt.

COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte:

Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.

Hygieneregeln

  • Wir empfehlen Ihnen dennoch zumindest das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes auf allen Wegen im Inneren vor allem bei der Fahrt mit dem Lift.
  • Gäste sind angehalten, auf regelmäßige Handhygiene zu achten.
  • Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wird gebeten, aus Rücksicht auf die Mitmenschen, vom Besuch der Veranstaltung Abstand zu nehmen.